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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
 

  1. Vertragsauflösung: Bei Nichterfüllung des Vertrages durch den Künstler erhält dieser keine Gage und leistet eine Konventionalstrafe in der Höhe der vereinbarten Gage. Bei Absage durch den Veranstalter ist dieser ebenso zur Zahlung einer Konventionalstrafe, in der Höhe der vereinbarten Gage, verpflichtet. Lösen die Vertragspartner in beiderseitigem Einverständnis den Vertrag, so erhält die Agentur ARS MEDIA Konzertservice GmbH - von dem die Auflösung betreibenden Vertragspartner - die Vermittlungsprovision. Bei Erkrankung, Unfall, Tod des Künstlers, eines nahen Angehörigen des Künstlers bzw. eines Mitgliedes der Künstlergruppe oder bei nicht selbstverschuldetem Fernbleiben der/des Künstler(s) wird sich die Agentur ARS MEDIA Konzertservice GmbH bemühen, gleichwertigen Ersatz zu stellen. Bei eventuellen Fernsehauftritten des Künstlers kann/können der/die Künstler nach Rücksprache mit der Agentur ARS MEDIA Konzertservice GMbH ohne Stornokosten vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall wird sich die Agentur ARS MEDIA Konzertservice GmbH auch bemühen, gleichwertigen Ersatz zu organisieren.
     

  2. Sicherheit: Der Veranstalter gewährleistet die persönliche Sicherheit der Künstler, gegebenenfalls durch Bereitstellung eines Sicherheitsdienstes. Damit ist auch gemeint: bei Auftreten von technischen Problemen, die nicht von den Künstlern zu verantworten sind (z. B. unzureichende oder lebensgefährliche Stromversorgung, einsturzgefährdete oder nicht abgesicherte Bühne, gefährliche Bühnenbauten, nicht überdachte Bühnen bei Freiluftkonstruktionen) welche Leib und Leben der Künstler gefährden könnten, sind die Künstler/Bands bis zur Behebung dieser Probleme von der Soundcheck- & Auftrittspflicht-bei Fortbestehens des festgelegten Gagenanspruchs-entbunden.
     

  3. Technik Rider: Der Veranstalter verpflichtet sich, die technischen Notwendigkeiten kostenlos und fertig aufgebaut bereitzustellen. Sollte die Darbietung der/des Künstler(s) durch mangelhafte Technik oder unzureichende Stromversorgung nicht oder/und nur teilweise stattfinden können, sind die Gage und die Vermittlungsprovision voll auszubezahlen. Der Veranstalter haftet für - durch mangelhafte Technik oder Stromversorgung verursachten - Schäden an Instrumenten, Licht-, Video- und Tonanlagen und anderen technischen Geräten. Bei allen Veranstaltungen (speziell bei Pop Konzerten, Open-Air Veranstaltungen,…) hat der Veranstalter eine Veranstalterhaftpflichtversicherung abzuschließen und der Agentur Ars media Konzertservice GmbH vorzulegen.
     

  4. Künstlerstatus: Die Künstler sind – wenn nichts anderes angeführt - im arbeits-, steuer- und sozialrechtlichen Sinn Selbständige und stehen in keinem abhängigen Arbeitsverhältnis zum Veranstalter oder zur Agentur ARS MEDIA Konzertservice GmbH und sind nicht weisungsgebunden. Die Künstler können - sofern nicht ausdrücklich etwas Gegenteiliges vertraglich vereinbart – über die Gestaltung und Darbietung ihres Programmes frei entscheiden. Programmwünsche werden - sofern diese Teil des aktuellen Repertoires des Künstlers sind, gerne berücksichtigt.
     

  5. Vertragsfristen: Beide Vertragspartner verpflichten sich, die übersandten Verträge innerhalb von 10 Tagen - ab Unterschriftsleistung des 1. Vertragspartners - unterzeichnet zurückzusenden, ansonsten kann der andere Vertragspartner von seinen Verpflichtungen zurücktreten. Wenn die Agentur ARS MEDIA Konzertservice GmbH nicht als Vertragspartner, sondern als Vermittler tätig ist, gilt der umseitige Engagementvertrag erst ab der Unterschriftsleistung des Veranstalters/Auftraggebers und der/des Künstler(s) als vollzogen.
     

  6. Vermittlung: Beide Vertragspartner bestätigen, dass umseitiger Engagementvertrag über Vermittlung der Agentur ARS MEDIA Konzertservice GmbH, zustande kam. Im Falle von Folgeabschlüssen innerhalb von 3 Kalenderjahren verpflichten sich beide Vertragspartner die Agentur ARS MEDIA Konzertservice GmbH als Vermittler beizuziehen.
     

  7. Änderungen dieses Vertrages sowie mündliche Nebenabsprachen bedürfen der Schriftform.
     

  8. Stornovereinbarung: Bei Stornierung einer fix gebuchten Veranstaltung fallen folgende Stornierungskosten an (der Ersatz darüber hinaus gehender Schäden wird ausdrücklich ausgeschlossen)

    1. Stornierung bis 6 Monate vor dem Veranstaltungstag  25% Stornokosten

    2. Stornierung bis 4 Monate vor dem Veranstaltungstag  50% Stornokosten

    3. Stornierung bis 2 Monate vor dem Veranstaltungstag  75% Stornokosten

    4. Stornierung bei weniger als 2 Monate vor dem Veranstaltungstag 100% Stornokosten

    5. Bei Veranstaltungen am 24. + 31. Dezember fallen ab Vertragsschließung 100% Stornokosten an.

    6. ausgenommen sind Stornierungen wegen höherer Gewalt.
       

  9. Bankspesen: Eventuell anfallende Bankspesen werden vom Veranstalter getragen.
     

  10. Catering: Jeder Künstler sowie eventuelle Begleitpersonen (Lichttechniker, Tontechniker, Chauffeure, Management,…) erhalten – wenn nichts anderes vereinbart wurde - je eine warme Mahlzeit 1 Std. vor dem Auftritt, sowie Getränke in ausreichendem Maß. Liegt der Auftrittsort mehr als 100 km vom Heimatort der/des Künstler(s) entfernt, verpflichtet sich der Veranstalter, für Übernachtung mit Frühstück aufzukommen (4**** Hotel).

  11. Garderobe: Pro Künstler muss mind. 1 Stuhl sowie - der Künstleranzahl entsprechend - Kleiderständer zur Verfügung gestellt werden. Beheizte Garderobe mit Spiegel, Waschgelegenheit und antialkoholischen Getränken.

  12. Parkplätze: Sofern nichts anderes vereinbart worden ist, werden direkt beim Veranstaltungsort 3 PKW-Parkplätze und 1-LKW Parkplatz (bei großen Bands oder Technikfirmen) kostenlos vom Veranstalter zur Verfügung gestellt. Etwaige anfallende Parkgebühren gehen zu Lasten des Veranstalters.

  13. Urheberrechte: Eventuell anfallende Verlags- und Urheberrechte (AKM, GEMA, SUISA o.ä. Abgaben) werden vom Veranstalter bezahlt. Die AKM/GEMA/SUISA Anmeldung muss bis spätestens 3 Tage vor der Veranstaltung vom Veranstalter an die AKM/GEMA/SUISA gesandt werden. Eventuelle regionale Steuern, Abgaben und Versicherungen werden vom Veranstalter getragen. Anmeldeformulare für Österreich können unter folgendem Link heruntergeladen werden: http://www.akm.at/Musiknutzer/Oeffentliche_Auffuehrung/Anmeldung_Formulare/ oder https://www.gema.de/online-services/?no_cache=1. Mitschnitte von Veranstaltungen auf Tonband, DAT, CD, Video, oder anderen Bild- und Tonträgern sowie Fotos sind aus Urheberrechtsgründen - nur nach schriftlicher Genehmigung durch die Agentur ARS MEDIA Konzertservice GmbH - gestattet.

  14. Politische/religiöse Veranstaltung: Soll die Veranstaltung politischen oder religiösen Werbezwecken dienen, ist dies vorab der Agentur ARS MEDIA Konzertservice GmbH mitzuteilen.

  15. Öffentliche Veranstaltungen & Veröffentlichung Medien: Falls nichts anderes vereinbart, erhält die Agentur ARS MEDIA Konzertservice GmbH bei öffentlichen Veranstaltungen 10 Freikarten. Mitarbeiter oder Beauftragte der Agentur ARS MEDIA Konzertservice GmbH sind berechtigt der Veranstaltung beizuwohnen, Fotos, Filme und Tonaufnahmen vom Auftritt der Künstler zu erstellen und diese zu eigenen Werbezwecken (Referenzen) zu veröffentlichen.

  16. Vertraulichkeit: Beide Vertragspartner verpflichten sich, alle im Rahmen der gemeinsamen Aktivitäten zur Kenntnis gelangten Informationen, insbesondere die Konditionen des Vertrages, streng vertraulich zu behandeln und keinem Dritten Auskunft über die vereinbarte "Gage & Honorare" zu geben.

  17. Gerichtsstand & Steuern: Für den Fall der gerichtlichen Austragung von allfälligen Streitigkeiten aus diesem Vertrag, ist das zuständige Gericht in Salzburg-Stadt vereinbart. Diese Zuständigkeitsvereinbarung schließt die Einrede der Unzuständigkeit des Rechtsweges nicht aus. Es gilt ausnahmslos österreichisches Recht. Der Mehrwertsteuersatz richtet sich nach den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen am Veranstaltungstag.

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